Die 5 Pflegestufen

Die 5 Pflegegrade und ihre Unterschiede kurz erklärt

Mit dem Jahr 2017 erfolgte eine Überarbeitung der Pflegestufen. Waren es vor 2017 noch 4 Stufen, spricht man seit der Änderung von Pflegegraden, die sich wiederum nun in 5 Abstufungen unterteilen. Für die Bewilligung von Leistungen werden Pflegebedürftige in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Je nach:

  • Mobilität (z.B. sicheres Sitzen)
  • kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (z. B. Orientierung im Alltag)
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z. B. depressives Verhalten)
  • Selbstversorgung (z. B. selbstständige Körperpflege)
  • Dem selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z. B. eigenständig Arztbesuche wahrnehmen)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt (z. B. Kontaktaufnahme mit anderen Menschen)

Umso weniger ein Mensch in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, umso höher ist die Pflegestufe. Somit teilen sich die Pflegestufen wie folgt auf:

  • Pflegestufe 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegestufe 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegestufe 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegestufe 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegestufe 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Umbaumaßnahmen Zuhause für Pflegebedürftige
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